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Soziale Fürsorge

Ein christlicher Staat hilft jedem, der unverschuldet in Not gerät. Soziale Hilfe ist jedoch ein Notnetz, das Existenz und Würde sichert und zugleich dazu anhält, wieder auf eigenen Füßen zu stehen. Sie darf nicht in dauerhafte Abhängigkeit führen.

Hilfe mit Gegenleistung

Statt Bargeld sollen Gutscheine und Versorgungsbescheinigungen für das Notwendigste ausgegeben werden. Arbeitslosenunterstützung wird auf sechs Monate begrenzt. In dieser Zeit gilt die Pflicht, aktiv Arbeit zu suchen und grundsätzlich jede zumutbare Arbeit anzunehmen; fehlt reguläre Beschäftigung, kommen gemeinnützige Tätigkeiten in Betracht. Wer sich der Mitwirkung verweigert, verliert den Anspruch. Die Sozialhilfe darf nicht so hoch sein, dass sie vom Arbeiten abhält.

Einzelfall und Missbrauch

Menschen mit Behinderung, chronischer Krankheit oder Alleinerziehende werden nicht nach starren Regeln beurteilt, sondern in einer Einzelfallprüfung. Wer Leistungen durch Täuschung erschleicht, nimmt den wirklich Bedürftigen ihr Recht und wird konsequent sanktioniert; Kürzungen müssen begründet und gerichtlich überprüfbar sein.

Pension und Vorsorge

Das Pensionssystem soll generationengerecht sein und Altersarmut verhindern. Eine reine Umlagefinanzierung ohne demografische Absicherung lehnt die CSP ab; staatlich gemanagte Pensionsfonds werden geprüft, private Vorsorge wird steuerlich gefördert. Das Regelpensionsalter beträgt für Männer und Frauen einheitlich 65 Jahre.

Familie und Pflege

Kindererziehung und Haushaltsführung gelten als ebenso wertvoll wie außerhäusliche Arbeit; Erziehungszeiten werden voll als Versicherungszeiten angerechnet, je Kind einmal und nach tatsächlicher Betreuung auf die Eltern verteilt. Die Pflege Kranker und Gebrechlicher ist zuerst Aufgabe der Familie, die der Staat unterstützt. Professionelle Betreuung bleibt gefördert, Menschen mit Behinderung erhalten die zumutbare Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein, ohne dass das Fürsorgewesen die wirtschaftliche Substanz aufzehrt.