Staatsreform und Verwaltungsreform
Die CSP will einen schlanken, christlich geprägten Rechtsstaat, der schützt, ordnet und dient, ohne zu bevormunden. Grundlage sind die Subsidiarität und die Pflicht des Staates, das Gemeinwohl zu hüten.
Kernaufgaben statt Verwaltungsstaat
Der Staat beschränkt sich auf Rechtssicherheit, Schutz von Ordnung und Grundrechten sowie eine verlässliche Grundversorgung. Parallelstrukturen und ideologische Sonderprogramme entfallen. Die Verwaltung wird bürgernäher: weniger Genehmigungs- und Meldepflichten, kürzere Entscheidungswege, klare Zuständigkeiten, Zusammenlegung überflüssiger Behörden und Digitalisierung bei persönlicher Verantwortung.
Christliche Grundlage
Kein Staat ist wertneutral. Die CSP bekennt sich zur christlich-abendländischen Tradition als Fundament von Recht, Moral und Gemeinwohl. Die Kirche wird als Institution angehört, der Klerus bildet aber keinen eigenen Stand; die CSP steht der Kirche nahe, spricht jedoch nicht in ihrem Namen.
Die Ständeordnung als langfristiges Ziel
Als fernes Ideal sieht das Programm eine berufsständische Ordnung vor. Neun Stände – von Land- und Forstwirtschaft über Gewerbe, Industrie und Handel bis zu Pflege, Bildung und Familie – organisieren ihre Angelegenheiten selbst. Jeder Bürger ab 16 gehört einem Berufsstand an, Familien zusätzlich dem beitragsfreien Familienstand mit eigener Stimme. Kammern und Sozialpartnerschaft gehen in den Ständen auf. Ein Ständerat ersetzt den Nationalrat und beschließt Gesetze und Budget; das Exekutivkollegium ist ihm verantwortlich und jederzeit abberufbar. Amtsträger, die das Gemeinwohl verletzen, werden abgesetzt. Unabhängige Justiz und Verfassungsgerichtshof bleiben, ebenso Länder, Bezirke und Gemeinden als Verwaltungseinheiten.
Das Volk entscheidet
Die Ständeordnung kommt nur, wenn das Volk sie in Befragung und Volksabstimmung ausdrücklich billigt. Andernfalls bleibt das bestehende System, in dem die CSP auf Reform und Bürokratieabbau setzt. Volksabstimmungen bleiben erhalten.